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   LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20   

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LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20 (https://dejure.org/2021,61011)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20 (https://dejure.org/2021,61011)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 2021 - 14 Sa 1228/20 (https://dejure.org/2021,61011)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    Die MERL unterscheidet dabei nicht zwischen solchen Angaben, die auf jeden Fall erfolgen müssen und solchen, die zwar zweckdienlich, aber gleichwohl verzichtbar sind (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - BAGE 169, 362).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten unterscheidet die MERL dabei nicht zwischen solchen Angaben, die auf jeden Fall erfolgen müssen und solchen, die zwar zweckdienlich, aber gleichwohl verzichtbar sind (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Juris; Spelge, EuZA 2018, 67; Spelge, RdA 2018, 297; EuArbRK/Spelge RL 98/59/EG Art. 3 Rn. 4; EuArbRK/Spelge RL 98/59/EG Art. 6 Rn. 18) .

    ccc) Die in § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG genannten Angaben über Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer sind im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 MERL zweckdienlich ( ebenso BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - NZA 2020, 1092 ; BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19- BAGE 169, 362; Spelge, EuZA 2018, 67; Spelge, RdA 2018, 297; EuArbRK/Spelge RL 98/59/EG Art. 3 Rn. 4; EuArbRK/Spelge RL 98/59/EG Art. 6 Rn. 18) .

    Die MERL betrifft die sozioökonomischen Auswirkungen, die Massenentlassungen in einem bestimmten örtlichen Kontext und einer bestimmten sozialen Umgebung hervorrufen können (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - BAGE 169, 362) .

    Auf den Willensentschluss des Arbeitgebers zur Kündigung kann, soll und will die Agentur für Arbeit - anders als der Betriebsrat im Rahmen des Konsultationsverfahrens - keinen Einfluss mehr nehmen ( BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Juris; BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - BAGE 167, 102-121 ).

    bb) Die Annahme, § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG müsse richtlinienkonform ausgelegt werden, widerspricht nicht, wie die Beklagte meint, den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2020 ( 6 AZR 146/19 - BAGE 169, 362 ).

    Die Kündigung kann erst wirksam erklärt werden, wenn die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß erfolgt ist (BAG 27. Februar 2020 - 8 AZR 244/19 - Juris; BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 -, BAGE 169, 362; BAG 9. Juni 2016-6 AZR 405/15-BAGE 155, 245), was, wie dargelegt, die Angaben nach § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG einschließt .

    Maßgebend ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - BAGE 169, 362 ).

    Dadurch, dass die Agentur Fehler in der Massenentlassungsanzeige nicht bemerkt und/oder nicht beanstandet, werden diese nicht geheilt (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - EzA-SD 2020, Nr. 14, 3; BAG 22. September 2016-2 AZR 276/16- BAGE 157, 1) .

    Selbst ein bestandskräftiger Bescheid der Arbeitsverwaltung nach § 18 Abs. 1, § 20 KSchG hindert die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht daran, die Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige festzustellen ( ebenso BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - NZA 2020, 1092; BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - EzA-SD 2020, Nr. 14, 3; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16- BAGE 157, 1).

    Eine solche Auslegung der §§ 17 ff. KSchG führte zur Unterschreitung des von Art. 6 der MERL geforderten Schutzniveaus und nähme den Anforderungen des § 17 KSchG ihre praktische Wirksamkeit ( BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - EzA-SD 2020, Nr. 14, 3: BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11- Juris).

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    Hierzu gehören auch die in § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG genannten Angaben über Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer (BAG 14. Mai 2020 -6 AZR 235/19- NZA 2020, 1092).

    ccc) Die in § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG genannten Angaben über Geschlecht, Alter, Beruf und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer sind im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 MERL zweckdienlich ( ebenso BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - NZA 2020, 1092 ; BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19- BAGE 169, 362; Spelge, EuZA 2018, 67; Spelge, RdA 2018, 297; EuArbRK/Spelge RL 98/59/EG Art. 3 Rn. 4; EuArbRK/Spelge RL 98/59/EG Art. 6 Rn. 18) .

    Das setzt voraus, dass sie in einem strukturierten Verfahren vom Arbeitgeber die in § 17 Abs. 3 S. 4 und 5 aufgeführten objektiv richtigen Angaben erhält ( BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - NZA 2020, 1092 ).

    Selbst ein bestandskräftiger Bescheid der Arbeitsverwaltung nach § 18 Abs. 1, § 20 KSchG hindert die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht daran, die Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige festzustellen ( ebenso BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - NZA 2020, 1092; BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - EzA-SD 2020, Nr. 14, 3; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16- BAGE 157, 1).

    Im Anwendungsbereich des Unionsrechts obliegt die Gewährung von Vertrauensschutz nicht den nationalen Gerichten, sondern allein dem Gerichtshof ( BVerfG 10. Dezember 2014 - 2 BvR 1549/07 - EzA § 17 KSchG Nr. 32; ebenso BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - NZA 2020, 1092 ).

  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 263/17

    Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    (1) Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht ( EuGH 8. Mai 2019 -C-486/18 - [Praxair MRC]- NZA 2019, 1131; BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - BAGE 168, 360-373; BAG 23. Mai 2018 -5 AZR 263/17- NJW 2018, 3532; BAG 21. Februar 2017- 1 ABR 62/12-Juris) .

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen ( EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC]- NZA 2019, 1131; BAG 23. Mai 2018 -5 AZR 263/17- NJW 2018, 3532; BAG 21. Februar 2017-1 ABR 62/12-Juris) .

    Der Gehalt einer nach Wortlaut, Systematik und Sinn eindeutigen Regelung kann nicht im Wege der richtlinienkonformen Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden (BAG 23. Mai 2018 -5 AZR 263/17- NJW 2018, 3532; BAG 18. Februar 2003 -1 ABR 2/02- BAGE 105, 32) .

  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18

    Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    (1) Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht ( EuGH 8. Mai 2019 -C-486/18 - [Praxair MRC]- NZA 2019, 1131; BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - BAGE 168, 360-373; BAG 23. Mai 2018 -5 AZR 263/17- NJW 2018, 3532; BAG 21. Februar 2017- 1 ABR 62/12-Juris) .

    Die Beurteilung, ob die nationale Bestimmung unionsrechtskonform ausgelegt werden kann, obliegt den nationalen Gerichten ( BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - BAGE 168, 360-373) .

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    Zwar trifft es zu, dass eine Sollvorschrift, die der Gesetzgeber unschwer auch als Mussvorschrift hätte ausgestalten können, in der Regel schwächere Rechtsfolgen als eine Mussvorschrift nach sich zieht ( BAG 19. September 2005 -8 AZR 571/04- NZA 2005 1406) .

    Es hängt vielmehr von der jeweiligen Sollvorschrift und ihrer Auslegung ab, ob und welche Rechtsfolgen sie auslöst ( BAG 19. September 2005 -8 AZR 571/04-NZA 2005 1406 ).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Praxair MRC

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    (1) Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht ( EuGH 8. Mai 2019 -C-486/18 - [Praxair MRC]- NZA 2019, 1131; BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - BAGE 168, 360-373; BAG 23. Mai 2018 -5 AZR 263/17- NJW 2018, 3532; BAG 21. Februar 2017- 1 ABR 62/12-Juris) .

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen ( EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC]- NZA 2019, 1131; BAG 23. Mai 2018 -5 AZR 263/17- NJW 2018, 3532; BAG 21. Februar 2017-1 ABR 62/12-Juris) .

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    (1) Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht ( EuGH 8. Mai 2019 -C-486/18 - [Praxair MRC]- NZA 2019, 1131; BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - BAGE 168, 360-373; BAG 23. Mai 2018 -5 AZR 263/17- NJW 2018, 3532; BAG 21. Februar 2017- 1 ABR 62/12-Juris) .

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen ( EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC]- NZA 2019, 1131; BAG 23. Mai 2018 -5 AZR 263/17- NJW 2018, 3532; BAG 21. Februar 2017-1 ABR 62/12-Juris) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    Dadurch, dass die Agentur Fehler in der Massenentlassungsanzeige nicht bemerkt und/oder nicht beanstandet, werden diese nicht geheilt (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - EzA-SD 2020, Nr. 14, 3; BAG 22. September 2016-2 AZR 276/16- BAGE 157, 1) .

    Selbst ein bestandskräftiger Bescheid der Arbeitsverwaltung nach § 18 Abs. 1, § 20 KSchG hindert die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht daran, die Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige festzustellen ( ebenso BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - NZA 2020, 1092; BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - EzA-SD 2020, Nr. 14, 3; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16- BAGE 157, 1).

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 11 Ca 4529/19
    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2020 - 11 Ca 4529/19 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2020 - 11 Ca 4529/19 - teilweise abzuändern und das Versäumnisurteil vom 5. Februar 2020 aufrecht zu erhalten, soweit die Kündigungsschutzklage gegen sie durch es abgewiesen worden ist.

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Hessen, 18.06.2021 - 14 Sa 1228/20
    Auf den Willensentschluss des Arbeitgebers zur Kündigung kann, soll und will die Agentur für Arbeit - anders als der Betriebsrat im Rahmen des Konsultationsverfahrens - keinen Einfluss mehr nehmen ( BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Juris; BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - BAGE 167, 102-121 ).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 244/19

    Massenentlassungsanzeige iSd. der Richtlinie 98/59/EG und damit iSv. § 17 Abs. 1

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2019 - 12 Sa 707/18

    Flugbetrieb: Betriebsbedingte Kündigung; Insolvenz; Betriebsübergang;

  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2019 - 13 Sa 622/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Kündigungsschutzklage nach zwischenzeitlichem

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

  • BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 467/21

    Massenentlassungsanzeige - Fehlen der sog. Soll-Angaben

    wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2021 - 14 Sa 1228/20 - aufgehoben, soweit darin zu ihren Lasten erkannt worden ist.
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